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   VG Weimar, 01.07.1998 - 6 E 1210/98.We   

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https://dejure.org/1998,16230
VG Weimar, 01.07.1998 - 6 E 1210/98.We (https://dejure.org/1998,16230)
VG Weimar, Entscheidung vom 01.07.1998 - 6 E 1210/98.We (https://dejure.org/1998,16230)
VG Weimar, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - 6 E 1210/98.We (https://dejure.org/1998,16230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Beitragsrecht; Beitragsrecht; Straßenausbaubeitrag; Entwässerungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen leistungsgebundener und nicht leistungsgebundener Einrichtungen; Straßenausbaubeitrag; Entwässerungsbeitrag; Bestimmung des Beitragssatzes; Interessenabwägung zu Gunsten der öffentlichen Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus VG Weimar, 01.07.1998 - 6 E 1210/98
    Angesichts des klaren Wortlauts des § 7 Abs. 5 ThürKAG und insbesondere der Tatsache, daß der Gesetzgeber in § 7 ThürKAG ansonsten mehrfach zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Einrichtungen differenziert (siehe § 7 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6, Abs. 7 Satz 1 und Abs. 13 Satz 1), ist hier für eine abweichende Auslegung kein Raum (so schon VG Weimar, Beschlüsse vom 07.03.1997 - 6 E 2388/96.We - u.a.; ebenso bei insoweit zum ThürKAG parallelen Regelungen: OVG des Saarlandes a.a.O. S. 37 ff. und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.1988, AS 22, 299, 303 ff.).
  • VGH Bayern, 29.06.1993 - 6 B 93.784
    Auszug aus VG Weimar, 01.07.1998 - 6 E 1210/98
    Auch eine Umdeutung dieser Bescheide in Vorauszahlungsbescheide scheidet aus (vgl. VGH München, Beschluß vom 29.06.1993, NVwZ-RR 1994, 175, 176).
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